Züchten bei der ARU im VRZ e.V.

Es werden Rottweiler von allen eingetragenen Vereinen bei uns zum Züchten anerkannt, auch Ausstellungsergebnisse, Zuchttauglichkeitsprüfungen, sofern sie mindestens unserer Rahmenzuchtordnung entsprechen sind von jedem Verein bzw. Verband gültig.

Die Auflagen für Zwingeranlagen und Hundehaltung überwacht das jeweilige Veterinäramt (Amtstierarzt) – dort ist auch die Zucht von jedem Züchter zu melden, bzw. bei größeren Zuchtstätten bewilligen zu lassen – der Verein haftet nicht dafür.

Sie halten sich einfach nach der Rahmenzuchtordnung.

Formulare, Befundbögen, Wurfmeldescheine können Sie als Mitglied  kostenlos per E-Mail unter info@rottweiler-zucht.at anfordern.

Bei jeder Wurfeinreichung benötigen wir von der Mutterhündin die Original-Ahnentafel, (in dieser werden jeweils die Würfe vom DHS vermerkt)

  • alle in der Rahmenzuchtordnung genannten Befunde und eventuelle Ausstellungsurkunden benötigen wir nur bei der ersten Wurfeinreichung (außer es kommen neue hinzu) , denn diese Ergebnisse der Elterntiere  bleiben dann im Zuchtbuch des DHS gespeichert und werden auch bei weiteren Würfen in die Ahnenpässe der Welpen eingetragen.
  • und nicht zuletzt den ausgefüllten Wurfmeldeschein nach Wurfabnahme mit ca. 8 Wochen (Welpenname jeweils der Chipnummer zugeordnet)  – unterschrieben vom Züchter, vom Deckrüdenbesitzer und von demjenigen, der den Wurf abgenommen hat (Tierarzt oder Zuchtwart).

Wir senden diese Unterlagen zum Zuchtbuchamt DHS, das alle Unterlagen nochmals überprüft, die Ahnenpässe ausstellt und sobald wir diese erhalten, senden wir diese abgestempelt umgehendst den Züchtern mit Rechnung weiter.

Es ist auch möglich ihre Welpen gegen eine Gebühr durch den Verein an neue Besitzer weitervermitteln zu lassen.

WIR WÜNSCHEN VIEL ERFOLG BEI IHRER ZUCHT IN DER ARU !